Projektbeschreibung

    Im Vorfeld der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) soll ein Raumstrukturkonzept erarbeitet werden. Hier sollen Grundlagen ermittelt bzw. zusammengeführt und Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerwerkstätten (in jedem Stadtteil) durchgeführt werden. Präsenzveranstaltungen sind hierfür unabdingbar. Die Bürgerwerkstätten können nicht durch rein virtuelle Veranstaltungsformate ersetzt werden. Insofern besteht eine zeitliche Abhängigkeit nicht nur vom internen Bearbeitungsstand, sondern man muss sich in der Zeitplanung nach dem künftigen Verlauf und den daraus resultierenden Möglichkeiten der pandemischen Situation richten. Ein politischer Beschluss hierfür liegt noch nicht vor. Im Anschluss an das Raumstrukturkonzept erfolgen die Beteiligungsschritte des formellen Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP`s nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

    Ansprechpartner: 

    Stadtdienst Planung, Mobilität, Denkmalpflege

    Status und Verortung

    in Vorbereitung
    Aktueller Bearbeitungsstand: 

    In Vorbereitung; Hinweis: Verfahren zur Neuaufstellung FNP selbst ist im BauGB geregelt

    Zeitplan / geplante Schritte: 

    Bürgerbeteiligung voraussichtlich ab 2024

    Detailinformationen

    Weitere Informationen: 

    Der Flächennutzungsplan dient dazu, gesamtstädtisch die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum vorausschauend zu erfassen und zu koordinieren.
    Die sich ergebende Art der Bodennutzung wird im Planwerk in den Grundzügen dargestellt und auf diese Weise die städtebauliche Entwicklung der Stadt gesteuert.
    Da sich Anforderungen und Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung geändert haben, wird der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 mit Hilfe von Änderungen und Berichtigungen fortgeschrieben.

    Vorraussichtliche Betroffene: 

    Alle Bürger und Bürgerinnen

    Vorraussichtliche Kosten, soweit bezifferbar: 

    Budget Stadtdienst Planung, Mobilität, Denkmalpflege

    Räumliche Lage: 

    Gesamtstadt

    Bürgerbeteiligung

    Bürgerwerkstätten; Hinweis: die formelle Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) selbst ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

    Weiterführende Informationen